Österreich: SPÖ und ÖVP einigen sich auf Fremdenrechtspaket

21/04/2017 08:08

Die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP sind sich beim Fremdenrechtspaket nun endgültig einig. Nach einer Verhandlungsrunde am Donnerstagnachmittag sei am Abend eine Einigung erfolgt, hieß es aus dem Innenministerium. Inhaltlich geändert hat sich laut einem Sprecher von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) zuletzt nichts Wesentliches mehr, was den Minister umso mehr freut.

"Es freut mich, dass nun auch der Koalitionspartner zur Erkenntnis gelangt ist, dass Anpassungen beim Fremdenrecht notwendig sind, um auf aktuelle Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik reagieren zu können. Wir werden künftig in der Lage sein vor allem zwangsweise Außerlandesbringungen noch effizienter und rascher zu gestalten", zitierte der Sprecher den Innenminister.

Wohnsitzauflage soll Bundeshauptstadt entlasten

Laut SPÖ ging es bei den letzten Gesprächen nur noch um die Wohnsitzauflage sowie die Sanktionen bei Verstößen dagegen. Vereinbart ist nun, dass Asylwerber auch in dem ihnen zugewiesenen Bundesland bleiben müssen, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Das soll vor allem Wien entlasten. Wer der Wohnsitzauflage nicht nachkommt oder die Gebietsbeschränkung verletzt, muss eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1000 Euro zahlen, im Wiederholungsfall sind es bis zu 5000 Euro.  Der Ersatzarrest beträgt bis zu zwei Wochen bzw. drei Wochen im Wiederholungsfall.

Zu den weiteren Verschärfungen gehört das Instrument der Beugehaft, die verhängt werden kann, wenn ein ausreisepflichtiger Fremder sich weigert, Leistungen im Rahmen des Ausreiseverfahrens zu erbringen, die nur sie selbst erbringen können. Das meint beispielsweise eine Unterschrift auf einen Antrag zur Erlangung eines Heimreisezertifikats.


Großer Teil bereits im Parlament

Der größere Teil des Fremdenrechtspakets ist zwischen den Regierungsparteien schon länger akkordiert und liegt bereits im Parlament. Es enthält etwa höhere Strafen, wenn Flüchtlinge das Land trotz aufrechten Bescheids nicht verlassen und ermöglicht Schubhaft bis zu 18 Monate in Serie. Zudem sollen bei kriminell gewordenen anerkannten Flüchtlingen die Verfahren zur Aberkennung des Status beschleunigt werden.

 

 

 

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